DER SCHADENFALL

Du hast es geschafft - endlich hast du deine Versicherung abgeschlossen und bist nun geschützt. Doch was passiert, wenn es wirklich einmal zu einem Schaden kommt? Keine Sorge, wir stehen dir in dieser Situation mit Rat und Tat zur Seite! Damit du im Ernstfall optimal abgesichert bist, haben wir dir die wichtigsten Dinge zusammengestellt, die du beachten solltest. Hier erfährst du alles Wichtige, um im Schadenfall bestens vorbereitet zu sein. Los geht's!

Kunden-App

Unsere App ist deine schnelle und einfache Lösung im Schadenfall. Du kannst uns Fotos, Videos und sogar den Standort vom Schaden schicken. Das Einrichten ist schnell erledigt. Lade jetzt unsere App herunter und sei im Schadenfall bestens aufgestellt!

Schadenfall melden

Hast du einen Schaden und weißt nicht, was du tun sollst? Klicke einfach auf unseren "Schaden melden"-Button und fülle das Webformular aus.

Egal ob du Fotos oder Videos von dem Schaden hast, wir melden uns dann so schnell wie möglich bei dir zurück.

Schnelle und einfache Schadenaufnahme

Du hast einen Schaden oder brauchst unsere Hilfe? Keine Sorge, wir sind für dich da!

Als dein Versicherungsmakler ist es uns wichtig, dass wir schnell und zuverlässig handeln können, wenn du uns brauchst. Deshalb ist es super wichtig, dass du uns direkt alle relevanten Daten zukommen lässt, damit wir dir sofort helfen können. Wir wissen, dass es bei verschiedenen Arten von Schäden immer unterschiedliche Angaben braucht. Deshalb haben wir für dich eine kleine Hilfe auf den folgenden Seiten erstellt. So kannst du sicher sein, dass du alle wichtigen Informationen für uns hast und nichts vergisst. Also, wenn du Hilfe brauchst, zögere nicht uns anzurufen oder uns eine Nachricht zu schicken.

Wir sind immer für dich da!

 

❗Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.❗

Haftpflichtschaden

  • Bei Personenschäden informieren Sie bitte immer sofort die Polizei.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
  • Leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend an uns bzw. den Versicherer weiter.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollte dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht!

Brandschäden

  • Informieren Sie die Feuerwehr, sofern es sich um einen größeren Brand gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache bzw. den Brandherd.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kauf-quittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge
    ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Blitz und Überspannung

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagsstelle des Blitzes (sofern erkennbar).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kauf-quittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge
    ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
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Sturm

  • Bei Gebäudeschäden:
    Decken Sie zerstörte Fenster zur Schaden-minderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folge-schäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers
    gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kauf-quittungen bei bzw. holen Sie Kosten-voranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Leitungswasser

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuleitung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt
    (Haupt-wasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folge-schäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers
    gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kauf-quittungen bei bzw. holen Sie Kosten-voranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Fotovoltaik

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folge-schäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers
    gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die beschädigten Sachen Kopien der entsprechenden
    Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kosten-voranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Erwarten Sie, dass Ihnen aus dem Schaden an Ihrer Anlage ein Minderertrag oder gar ein Ertragsausfall
    entsteht, fügen Sie bitte Kopien der Abrechnungen Ihrer Einspeise-vergütungen der letzten zwölf Monate
    sowie ursprüngliche
    Ertrags-prognosen bzw.
    Gutachten Ihren Schadenunterlagen an den Versicherer bei

Überschwemmung

  • Markieren Sie die erreichten Wasserstände und fotografieren Sie Wände und beschädigte Gegenstände.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen (Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung von Gebäude und beschädigten Gegenständen), um die Schadenhöhe zu mindern und Folge-schäden auszuschließen.
  • Lassen Sie elektrische Geräte zur eigenen Sicherheit überprüfen, bevor diese wieder in Gang gesetzt werden.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers
    gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Sofern möglich, bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kauf-quittungen bei bzw. holen Sie Kosten-voranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Beginnen Sie erst mit dem Auspumpen des Kellers oder Gebäudes, wenn der Wasserstand außen sinkt, da sonst Unterspülung oder Aufschwemmung drohen und Risse im Mauerwerk entstehen können oder sogar die Statik des Gebäudes beeinträchtigt werden kann.

Vandalismus

  • Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück.
  • Reichen Sie einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens ein.
  • Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos an.
  • Ebenso die polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagbuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft.
  • Schätzen Sie die Schadenhöhe (unverbindlich).

Kfz-Haftpflicht

  • Bei Personen-schäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende
    Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungs-scheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kosten-voranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Sofern der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro liegt, können Sie in der Regel einen Gutachter beauftragen. Wir empfehlen hier jedoch grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Versicherer.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folge-schäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers
    gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Fahrraddiebstahl

  • Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück.
  • Ebenso die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle.
  • Reichen Sie den Erstanschaffungs-beleg des Fahrrades ein.
  • Reichen Sie ALLE Schlüssel von der Fahrradsicherungs-anlage ein (z. B. Schloss).
  • Melden Sie das „Abhandenkommen“ dem örtlichen Fundbüro und fragen nach ca. 3 Wochen nach.
  • Ist kein Original-Anschaffungsbeleg vorhanden, reichen Sie eine Zweitschrift ein oder Fotos / Gebrauchs-anweisung, Fahrradpass etc.

Einbruch

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasungen, etc.).
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten usw. sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle abhanden gekommenen oder möglicherweise beschädigten und zerstörten Sachen aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Ergänzungen an einer Stehlgutliste meist nicht akzeptiert werden.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Kfz-Kasko

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine "Wildbescheinigung" vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz oder wenn ein Sicherungsschein existiert, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem Versicherer abzustimmen!

Unfall

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Lassen Sie sich folgende Unterlagen aushändigen: ärztlicher Bericht, Entlassungsbericht, Bescheinigung Krankenhausaufenthalt (mit Diagnose).
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen
    innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflicht-ansprüche stellen.

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