Auto-Versicherung - Mach dein Fahrzeug ready für alles!

Keine Panik bei Unfällen - Mit der richtigen Versicherung

Was, wenn dein Auto einen Schaden erleidet und deswegen ausfällt? Das kann schneller geschehen als gedacht. Um Deinen Wagen wieder verkehrstauglich zu machen, ist rasches Handeln gefragt. Wer jetzt leistungsstark versichert ist, spart Zeit und Geld.

Eine gute Kfz-Versicherung – zugeschnitten auf dein Fahrverhalten – gibt dir die Sicherheit, die du im Straßenverkehr brauchst. Hahn Consult als unabhängiger Versicherungsmakler aus dem Eichsfeld findet deine optimale und günstige Autoversicherung.

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Uns ist deine Zufriedenheit das Wichtigste! Wir möchten dich persönlich und individuell beraten, damit du die für dich passende Versicherungslösung findest. Wir stehen dir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Zögere nicht, uns zu kontaktieren! Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!

Einen Schadenfall melden

Melde deinen Schaden bequem von zu Hause aus mit unserem Web Formular! Gib einfach alle wichtigen Informationen in das Formular ein und wir werden uns umgehend um dein Anliegen kümmern. Das Ausfüllen dauert nur wenige Minuten.

Was ist versichert?

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind i.d.R. auf 8 Mio. € pro geschädigte Person begrenzt. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet.

Die Haftpflichtversicherung fürs Kfz: in Deutschland Pflicht

Hahn Versicherungsmakler, Partner für Autoversicherung im Eichsfeld

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für dich, als Halter eines Autos in Deutschland, Pflicht – das schließt auch Leasingfahrzeuge mit ein. Diese kommt für Schäden auf, die du Dritten zugefügt hast. Das ist sehr wichtig, denn Entschädigungen für Unfallopfer können rasch in die Millionen Euro gehen. Solche Beträge sind kaum selbst zu stemmen, weswegen dieser Versicherungsschutz von so großer Bedeutung ist. 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst Versicherungsschutz für Schäden, die du Dritten zufügst.

  • Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität)
  • Sachschäden (Reparaturen an anderen Kfz/Objekten)
  • Vermögensschäden
  • immaterielle Schäden

Teilkaskoversicherung

Glas- oder Wildschaden, Hahn Consult Versicherungsservice an deiner Seite, wenn es um Versicherung geht!

Es macht in den meisten Fällen Sinn, den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung, mit einer Teilkaskoversicherung aufzustocken.

In der Teilkaskoversicherung sind Schäden an deinem eigenen Fahrzeug versichert

  • Diebstahl
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung
  • Brand, Explosion
  • Glasbruch
  • Haarwildschäden
  • Marderbiss (ohne Folgeschäden)
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)

Bei den Haarwildschäden kann man auch Tiere aller Art, gegen einen zusätzlichen Beitrag versichern.

Vollkaskoversicherung

Totalschaden, mit dem richtigen Versicherer und der Beratung von Hahn Consult Individueller Versicherungsservice kein Problem

Mit der Vollkaskoversicherung bist du vor der Kostenbelastung durch Schäden noch besser geschützt. Sie integriert die Leistungen der Teilkaskoversicherung und zahlt zudem bei Fahrzeugschäden, die du als Versicherungsnehmer oder weitere Fahrer deines Pkws verursacht haben. 

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung und zudem noch folgende Punkte:

  • Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Fremde)
  • Unfallschäden (auch selbstverschuldete)

Einige der genannten Punkte werden bereits von vielen Versicherern besser versichert, z.B. sind auch Folgeschäden, die auf einen Marder- oder Tierbiss zurückzuführen sind, bis zu einer gewissen Summe mitversichert. Oftmals wird auch der Begriff "Haarwildschaden" auf Tierschäden aller Art ausgeweitet.

Mandy Ertmer

Geschäftsstelle Heiligenstadt

Du möchtest das Beste aus deiner Autoversicherung herausholen und alle Fragen persönlich klären? Wir stehen dir gerne zur Seite!

Kontaktiere uns einfach per Telefon oder E-Mail oder buche direkt einen Termin. Wir helfen dir dabei, die richtige Versicherung zu wählen und individuelle Lösungen zu finden.

LEISTUNGSERWEITERUNG

KFZ-Versicherer bieten eine Vielzahl von Leistungserweiterungen an, die teilweise bereits in Premium-Tarifen als mitversichert gelten.

  • Durch den Baustein Schutzbrief erhältst du kostenlose Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls deines versicherten Fahrzeuges. Dies können sein: Pannendienst, Abschleppen, Übernachtung. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil der Kfz-Versicherung, deshalb haben die Leistungen auch keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse (SFR). Je nach Umfang vom Schutzbrief (abhängig vom Versicherer) beinhaltet dieser auch den Anspruch auf personenbezogene Leistungen, die mitunter auch bei Flug- oder Bahnreisen gelten.
  • Dieser Versicherungsschutz ist besonders für leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge relevant. Sollte es aufgrund eines Totalschadens, Zerstörung oder Verlust deines Fahrzeuges zur Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages kommen, ersetzt der Versicherer neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Restbetrag der Finanzierung.
  • Wenn dein Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden hat, ersetzt die Versicherung normalerweise nur den Zeitwert und nicht den kompletten Neupreis. Wenn du diesen Baustein bei Hahn Consult mit abgeschlossen hast und auch Erstbesitzer des Fahrzeugs bist, wird dir, je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif, die Neuwerterstattung für einen bestimmten Zeitraum (i. d. R. von mind. 12 bis zu 24 Monaten) ab dem Tag der Erstzulassung gewährt. Da Neufahrzeuge gerade im ersten Jahr einen erheblichen Wertverlust haben, gibt dir dieser Tarif die Sicherheit, beim Ersatzfahrzeug keine Einbußen zu haben.
    Ist eine Neuwertentschädigung mit Hahn Consult vereinbart, erhöht sich die Leistungsgrenze auf den Neupreis des Fahrzeugs, also auf den aufzuwendenden Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der versicherten Ausführung oder, falls der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird, eines gleichwertigen Typs in gleicher Ausführung.
  • Hierbei geht es um die Regulierung von Schäden nach der Kollision eigener Fahrzeuge außerhalb des eigenen Grundstücks über die Haftpflichtversicherung. Je nach Versicherer und Tarif wird auch für Schäden geleistet, welche sich auf dem eigenen Grundstück oder an eigenen Gebäuden ereignen.
  • Eine kleine Unachtsamkeit, wenn du zum Beispiel durch dein Telefon angelenkt bist, kann schwere Folgen haben. Nicht alle Versicherer gewähren für diesen Fall vollen Versicherungsschutz. Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wird im vollen vertraglich geregelten Umfang geleistet. Deine Haftpflichtversicherung leistet eigentlich immer - ausgenommen natürlich das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
  • Dieser Baustein in der Autoversicherung garantiert dir, dass auch bei einem Gebrauchtfahrzeug bei Totalschaden oder Verlust innerhalb eines festgeschriebenen Zeitraums nach dem Erwerb (i. d. R. 6 bis 18 Monate), der aktuelle Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs im identischen Zustand wie bei Anschaffung erstattet wird. Erstattet wird dir der durch einen Sachverständigen im Eichsfeld rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Zulassung, wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird.
  • Bei Fahrzeugversicherungen mit Werkstattbindung verzichtest du im Schadenfall auf eine freie Wahl der Autowerkstatt. Du verpflichtest dich, eine Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen. Hierfür erhälst du einen Beitragsrabatt, bist allerdings verpflichtet, die Reparatur in der vom Versicherer vorgeschriebenen Werkstatt durchführen zu lassen.
    Erfolgt die Reparatur dann doch nicht in der vom Versicherer vorgegebenen Werkstatt, so musst du mit hohen Abzügen bei der Leistungserbringung durch den Versicherer oder einer höheren Selbstbeteiligung rechnen.
    Neben einem Beitragsrabatt kannst du jedoch auch von einigen Serviceleistungen, wie z. B. der kostenlosen Nutzung eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur profitieren.
  • Im Falle eines selbstverschuldeten Kfz-Unfalls sind Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Die Fahrer-Unfallversicherung von Hahn Consult schließt diese Versicherungslücke. Der "Nachteil" ist allerdings, dass diese Unfallversicherung ausschließlich bei Unfällen mit dem versicherten Fahrzeug greift, Freizeit- und Arbeitsunfälle sind nicht mitversichert. Somit kann eine solche Fahrer-Unfallversicherung vom Leistungsumfang her eine von der Kfz-Versicherung losgelöste private Unfallversicherung nicht ersetzen, sondern eher ergänzen. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherungoder funktionelle Invaliditätsversicherung bietet umfangreicheren Schutz, da nicht nur Unfallfolgen versichert sind, sondern auch Krankheiten und andere Ursachen.
  • Ein durchtrennter Kühlmittelschlauch kann zur Überhitzung des Motors führen. Im Extremfall muss danach der Motor ausgetauscht werden.
    Mit Einbau sind da schnell vier- oder gar fünfstellige Summen erreicht. Wenn sich ein Zusammenhang zwischen dem Tierbiss und dem Motorschaden eindeutig nachweisen lässt, leistet die Versicherung, sofern du Tierbissfolgeschäden versichert hast laugh
    Die einfache Klausel für Tierbiss/Marderbissschäden wäre nicht ausreichend sad
  • Wird ein Fahrzeug beschädigt, geschieht dies nicht immer durch Einwirkung von außen. Diese ist aber Voraussetzung für einen Unfall. In der Vollkaskoversicherung besteht deshalb kein Versicherungsschutz, wenn es an einer externen Ursache fehlt. Mit dem Einschluss von „BBB-Schäden“ sind nun z.B. folgende Fälle versichert:

    1.Bremsschäden: Schaden durch verrutschende Ladung
    2.Bruchschäden: Achsenbruch durch Überladung des Fahrzeugs
    3.Betriebsschäden: Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt
  • In deiner Teilkaskoversicherung ist die Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten PKW mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz (Reh, Wildschwein, Fuchs, Hase etc.) enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert, z. B. auf Tiere aller Art (u. a. frei laufende Weidetiere, große Wildvögel, Hunde usw.).
  • Ab SF-Klasse 4 kannst du dich mit dem Rabattschutz vor einer Rückstufung in deiner SF-Klasse nach einem regulierten Schadensfall absichern.
    Je nach Anbieter und gewähltem Tarifmodell sind bis zu drei Schäden pro Jahr rückstufungsfrei. Im Folgejahr nach dem Schaden wird jedoch auch die Besserstufung der Schadenfreiheitsklasse nicht durchgeführt. Der Rabattschutz sichert günstige Prämien in der Kfz-Versicherung. Viele Versicherer bieten den Rabattschutz zur Kfz-Versicherung als eine zusätzliche Tarifoption an, die gegen einen erhöhten Beitrag abgeschlossen werden kann. Der Rabattschutz lässt sich sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Kfz-Vollkaskoversicherung vereinbaren. In der Teilkaskoversicherung ist ein Rabattschutz nicht erforderlich, da dort nach einem Schadensfall nicht zurückgestuft wird.
    Verursachst du einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, erfolgt keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Du wirst von der Versicherung so behandelt, als hätte es gar keinen Schadensfall gegeben. Bei einigen Versicherungen gilt das sogar für mehrere Schäden pro Jahr.

    Wer hat Anspruch auf eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz?
    Ausgeschlossen bleiben in der Regel Verträge, bei denen junge Fahrer (meist unter 23 Jahre alt) das Fahrzeug fahren. Meist muss auch die Schadenfreiheitsklasse 4 oder sogar 6 bereits erreicht sein.


    Böse Überraschung beim Versichererwechsel
    Wurde der Rabattschutz in der Kfz-Versicherung schon einmal in Anspruch genommen, musst du beim Wechsel der Versicherung aufpassen. Während die bisherige Gesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt ohne Berücksichtigung des Schadens weitergeführt hat, wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den du ohne Rabattschutz erfahren hättest. Wer nach einem Schadensfall also seinen Versicherer wechselt, wird normal zurückgestuft und erhält einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt. Dadurch erhöht sich der zu zahlenden Beitrag.surprise
    Der Rabattschutz ist eine interessante zusätzliche Option für die Kfz-Versicherung, die die Versicherer nach Schadensfällen auch zur Kundenbindung einsetzen. Während die Prämie beim aktuellen Anbieter günstig bleibt, werden andere Versicherer deutlich höhere Prämien anbieten, da der Schaden berücksichtigt werden muss.

Versicherungssummen und gesetzliche Mindestdeckungssummen

Laut dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) §4 Absatz 1-2 schreibt der Gesetzgeber die folgenden Mindestversicherungssummen bei Kraftfahrzeugen vor:

  • für Personenschäden 7,5 Mio. Euro
  • für Sachschäden 1,12 Mio. Euro
  • für reine Vermögensschäden 50.000 Euro

Sofern nicht explizit eine höhere Versicherungssumme in der Police vereinbart ist, entspricht die Mindestdeckung dem Höchstbetrag, den ein Versicherungsunternehmen in einem Schadenfall zu zahlen verpflichtet ist. Es gibt aber auch Tarife bei Hahn Consult, welche Versicherungssummen von bis zu 100 Mio. Euro enthalten.

Zu beachten:

Für dich als Versicherungsnehmer oder eine der mitversicherten Personen (Halter, Eigentümer, Fahrer ...) als Fahrer des Fahrzeugs besteht KEIN Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung des verunfallten Fahrzeugs! Sofern also bei einem selbstverschuldeten Unfall gesundheitliche Störungen als Unfallfolgen (Invalidität etc.) beim Fahrer auftreten, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Haftpflichtversicherung des versicherten Fahrzeugs.

Um diese Risiken abzudecken, empfehlen wir eine Fahrerunfallversicherung, eine private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, funktionelle Invaliditätsabsicherung oder ähnliches als separaten Versicherungsschutz.

Der Schadenfreiheitsrabatt

Jeder Versicherer kalkuliert für entsprechende Fahrzeuge in Abhängigkeit von vielen Faktoren wie z.B. Typ- und Regionalklasse, Fahrleistung, Fahrer, u.v.m. eine 100%-Prämie. Diese wird mit dem persönlichen Schadenfreiheitsrabatt zum individuell zu zahlenden Beitrag für dein Fahrzeug.

Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt mit, wie hoch der Beitrag zur Kfz-Vollkaskoversicherung oder zur Kfz-Haftpflichtversicherung ausfällt (die Teilkaskoversicherung ist von dieser Regelung nicht betroffen). Wenn du schon lange unfallfrei fährst, hast du eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse oder auch SFR). Nach einem über die Kfz-Haftpflicht oder die Kfz-Vollkasko regulierten Schaden wird deine Schadenfreiheits-Klasse anhand der vom Versicherer festgelegten Tabelle rückgestuft.

Nach einem Jahr ohne einen von der Versicherung regulierten Schaden in der Kfz-Haftpflicht und in der Kfz-Vollkasko wirst du zur nächsten Hauptfälligkeit in die nächsthöhere SF-Klasse eingestuft. Du kommst z. B. von der SF 10 in die SF 11. Voraussetzung für die Besserstufung ist neben einem schadenfreien Verlauf auch, dass der Vertrag für mindestens 6 Monate im Jahr bestand. Diese 6 Monate können auch über das Jahr verteilt werden z. B. für ein Winterauto von Januar bis März und dann wieder von Oktober bis Dezember. Auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen müssen die 6 Monate während eines Jahres eingehalten werden.

Schadenrückkauf

Wenn Du einen Schaden hast, der unter einer bestimmten Grenze liegt (z.B. 500 Euro), lohnt es sich möglicherweise nicht, Deinen Versicherer damit zu belasten, da ein kleiner Schaden Deine zukünftigen Versicherungsbeiträge beeinflussen kann. Aus diesem Grund ist Dein Versicherer verpflichtet, Dich über die Möglichkeit des Schadenrückkaufs zu informieren, wenn er einen gegnerischen Kfz-Haftpflicht-Anspruch reguliert hat. Du hast dann in der Regel sechs Monate Zeit, den bereits regulierten Schaden zurückzukaufen, um eine SF-Rückstufung im Folgejahr zu vermeiden. Nutze diese Option zur Selbstregulierung, um Deine Versicherungskosten im Laufe der Zeit niedrig zu halten.

SFR-Übertragung auf eine andere Person

Schadenfreiheitsrabatte (SFR) sind personenbezogen und gelten für den Versicherungsnehmer. Wenn der SFR einer Person nicht mehr benötigt wird oder er diesen gerne weitergeben möchte, ist eine Übertragung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Übertragung ist in der Regel problemlos möglich, wenn der Versicherungsnehmer und der Dritte in häuslicher Gemeinschaft leben oder verwandt ersten Grades sind. Wenn der neue Versicherungsnehmer bestätigt, dass er das Fahrzeug des Dritten während dieser Zeit auch regelmäßig genutzt hat, kann der SFR übertragen werden. Es gibt jedoch eine Begrenzung der Übertragungshöhe des SFR auf den SFR, den der Dritte tatsächlich hätte erfahren können. Im Todesfall eines Dritten ist eine Übertragung des SFR ebenfalls möglich.

SFR-Tausch

Ein Schadenfreiheitsrabatt (SFR) kann auch innerhalb desselben Fuhrparks von einem Fahrzeug auf ein anderes übertragen werden. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn die Fahrzeuge unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen haben und somit unterschiedliche Prämien zahlen. Wenn Sie also mehrere Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark haben und einige davon einen höheren SFR haben als andere, können Sie den SFR auf das Fahrzeug übertragen, das eine höhere Prämie zahlt. Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen für einen SFR-Tausch je nach Versicherungsunternehmen und Vertragsbedingungen variieren können.

Hersteller- und Typschlüsselnummer

Die HSN (Herstellerschlüsselnummer) ist ein vierstelliger numerischer Code, der den Hersteller eines Fahrzeugs identifiziert. Bei BMW beispielsweise steht die HSN 0005. Einigen Herstellern sind mehrere HSN zugeordnet. Die TSN (Typschlüsselnummer) ist ein alphanumerischer Code, der den Fahrzeugtyp identifiziert. Durch die Kombination von HSN und TSN kann ein Fahrzeugtyp eindeutig identifiziert werden. Erfahren Sie hier mehr über die Bedeutung von HSN und TSN bei der Identifizierung von Fahrzeugen.

Mandy Ertmer

Geschäftsstelle Heiligenstadt

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Saison- und Kurzzeitkennzeichen

Für Fahrzeuge, die nur zu bestimmten Zeiten genutzt werden, kann ein Saisonkennzeichen eine sinnvolle Option sein. Ein Saisonkennzeichen bedeutet, dass das Fahrzeug dauerhaft zugelassen bleibt, aber während einer festgelegten Ruhephase nicht versichert ist. In dieser Zeit entfallen sowohl der Versicherungsbeitrag als auch die Kfz-Steuer. Dieses Kennzeichen wird typischerweise von Fahrzeughaltern genutzt, die beispielsweise nur im Sommer Motorräder, Wohnmobile oder Cabrios fahren.

Wichtig zu beachten: Ein Saisonkennzeichen gilt nur für ein Fahrzeug, das zweite Fahrzeug benötigt ein eigenes Kennzeichen. Der Saisonzeitraum ist in den Kennzeichenschildern eingetragen.

Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten bieten sich hingegen Kurzzeitkennzeichen an. Diese Kennzeichen haben eine maximale Nutzungsdauer von fünf Tagen und werden von der Zulassungsstelle am Wohnort des Antragstellers ausgestellt. Die Gültigkeit des Kennzeichens wird durch das Ablaufdatum am Rand des Kennzeichens verdeutlicht.

Wenn Sie also ein Fahrzeug nur saisonal nutzen oder kurzfristige Fahrten planen, bieten sich Saison- oder Kurzzeitkennzeichen an. Beachten Sie jedoch, dass die Nutzung von nicht versicherten Fahrzeugen zu hohen Bußgeldern führen kann.

Zulassung - was wird benötigt

Mittlerweile gibt es viele Anlässe, warum man die Zulassungsstelle, nicht nur im Eichsfeld, aufsuchen muss: ob es die Neuzulassung eines Fahrzeuges ist, die Abmeldung oder die Ummeldung aufgrund eines Umzuges. Immer wieder steht man dann vor der Frage, welche Unterlagen erforderlich sind. (Immer benötigt werden, der Personalausweis und bei Firmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung) Es folgt eine kleine Hilfestellung für verschiedene Anlässe:

    • Vollmacht
    • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Kennzeichen
    • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
    • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
    • Kennzeichen (bei Verschrottung: Verwertungsnachweis)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
    • Ausweis, Heiratsurkunde oder neuer Ausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Kfz-Schilder (nicht notwendig, wenn stillgelegt)
    • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
    • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
    • Gutachten bzw. Abnahme vom TÜV

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